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Autor Thema: Das Flensburger Punktesystem  (Gelesen 711 mal)
jupp
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« am: 09. März 2010, 11:55:42 »

Moin,

man sollte sich wohl nicht zu viel damit beschäftigen, sonst vergeht einem der Spass oder man fährt erst gar nicht  Huch .

http://www.motorradonline.de/de/motorraeder/rat-und-tat/grundlagen-punktekatalog-flensburg/278702

Mit dem Auto kein Problem, aber mit dem Moped   Schockiert .

Darauf ein Flensburger  *prost*

Gruß jupp
« Letzte Änderung: 09. März 2010, 14:52:11 von jupp » Gespeichert
REone
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« Antwort #1 am: 09. März 2010, 12:58:07 »

So ganz blicken die da aber selbst nicht durch oder?

Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten
3 Punkte    70 Euro Regelsatz    Fahrverbot: Nein

Trotz Rotlicht nicht an Haltlinie gehalten und dadurch einen anderen gefährdet
3 Punkte    50 Euro Regelsatz    Fahrverbot: Nein

Rote Ampel überfahren und jemanden gefährden ist also günstiger als bei einer roten Ampel mit Grünpfeil nicht anzuhalten ohne Gefährdung Huch

Erforderlicher Abstand weniger als 3/10 (bzw. 5/10) des halben Tachowertes...Man kanns ja auch umständlich beschreiben.

Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch einen anderen behindert
1 Punkte    80 Euro Regelsatz    Fahrverbot: Nein

Wird meiner Meinung nach viel zu wenig bestraft, immer gehts nur gegen die Raser, Drängler, Rechtsüberholer, aber nicht gegen die eigentlichen Verursacher (meine Meinung, nicht daß ich das machen würde *aetsch* ).

Aber Ihr wißt ja, wer gegen Regeln verstößt ist schuldig und wer sich dabei erwischen läßt ist einfach nur blöd *ioi*

Viele Grüße,
Chris
*schon immer punktefrei*
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keilino
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« Antwort #2 am: 09. März 2010, 16:40:31 »

Na in dem Fall bin ich wohl einfach zu blöd ... aktuell 10.
Aber kein Einziger davon mit der Duc ...

Und gegen Blitzen auf Abstand auf der Stuttgarter Autobahn im Berufsverkehr bei 130 km/h will ich sehen wer da den notwendigen Abstand einhält, hat damals sogar der Richter gemeint dass das nicht möglich wäre. Trotzdem 4 Punkte dafür bekommen. :-(
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( Die Welt ist eine Kurve )
Stefan 77
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« Antwort #3 am: 09. März 2010, 17:12:37 »

Bei Abstandsblitzern filmendie meistens mit einer ständigen Aufnahme - ist vom BVerfG gekippt, also aufpassen was man zahlt
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...but little they know, that it's so hard to find - one rich man in ten, with a satisfied mind !
REone
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« Antwort #4 am: 09. März 2010, 17:40:02 »

Na in dem Fall bin ich wohl einfach zu blöd ... aktuell 10.

Mensch Stefan, war doch nicht ernst gemeint *prost*
Meinst Du die A8 von/nach Stuttgart? Da kann man doch kaum zu dicht auffahren, man muß sich nur ans Rechtsfahrgebot halten und hat freie Fahrt und nebenbei die Autos ignorieren die links von einem auf der Straße rumstehen.

Viele Grüße,
Chris
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jhf
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« Antwort #5 am: 10. März 2010, 00:26:03 »

... im Berufsverkehr bei 130 km/h ...
Ich bin froh wenn ich hier im Berufsverkehr 13 schaffe ... Abstand ist dann aber immer noch recht knapp  Schweigend


Ciao,

Jan-Helge
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Italienische Motorräder sind wie schöne Frauen -
Du kannst sie noch so liebevoll behandeln, sie werden immer zickig sein
keilino
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« Antwort #6 am: 10. März 2010, 09:49:41 »

Ihr könnt ja gern mal einen Selbstversuch starten ...

Zwischen Augsburg u. Muc im Berufsverkehr, dann versuch mal da einen vernünftigen Abstand hinzukriegen :-( ... ach ja, damals war das komplett zweispurig

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( Die Welt ist eine Kurve )
munk
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« Antwort #7 am: 11. März 2010, 14:34:16 »


Und gegen Blitzen auf Abstand auf der Stuttgarter Autobahn im Berufsverkehr bei 130 km/h will ich sehen wer da den notwendigen Abstand einhält, hat damals sogar der Richter gemeint dass das nicht möglich wäre. Trotzdem 4 Punkte dafür bekommen. :-(


achja das hatte ich damals auch nur punkte gabs da nicht so dicke. heilbronn-stuttgart täglich im berufsverkehr... da gibt es keinen sicherheitsabstand. das ist eine über die jahre gut konditionierte perlenkette  in reisegeschwindigkeit Smiley

munk
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niclaus
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« Antwort #8 am: 13. März 2010, 19:02:11 »

...vieleicht bekommt man ja % in Flensburg, wenn man sowas "drin" hat!...  *aua*

PS: Punkte rauf und runter. Keine Ahnung was ich z.Z. auf'n Konto habe.


* flens2.jpg (55.88 KB, 456x309 - angeschaut 6 Mal.)

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Chris K.
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« Antwort #9 am: 13. März 2010, 20:34:25 »

Alter Schwede! Habe mir das Punktesystem auf der ersten Seite gerade angesehen und schon keine Lust mehr weiter zu lesen. Die sind doch behämmert... Natürlich sollte man sich an gewisse Regeln halten und ich finde diese auch wichtig, dennoch sollte man dann auch über die Unterschiede zwischen einem Motorrad und einem Auto nachdenken!
z.B. "Überholverbot": Ich glaube richtig bedeutet das irgendwie sowas wie "es dürfen keine 2-spurige Fahrzeuge überholt werden". Motorräder dürfen demnach überholt werden, doch die sind doch gerade die, die agiler sind und durch eine 50´er Kurve auch locker mit 70 kommen würden.

Naja - das wär halt ´the perfect world´ oder so ähnlich...
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LOKUTUS
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« Antwort #10 am: 14. März 2010, 15:51:57 »

Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch einen anderen behindert
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Wird meiner Meinung nach viel zu wenig bestraft, immer gehts nur gegen die Raser, Drängler, Rechtsüberholer, aber nicht gegen die eigentlichen Verursacher (meine Meinung, nicht daß ich das machen würde *aetsch* ).

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Chris
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 *amen*

Oft genug bei diesen doofen Polizeibegleitsendungen gesehen, böse, böse Raser.
Linksspurschleicher bekommen oft nen erhobenen Zeigefinger weil sie das ja gaaaar nicht gemerkt haben und es ja auch niiiiiiee wieder machen.  Ärgerlich
Ich mach mir da schon länger nichts mehr aus rechts überholen, solang ich nicht wie ein Kloppie vorbei prügel !  angel
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siggih
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« Antwort #11 am: 14. März 2010, 15:56:40 »

Moin

was kostet eigentlich Rechtsüberholen? Irgendwo hab ich gelesen,dass soll noch recht günstig sein.

Gruß Siggi
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« Antwort #12 am: 14. März 2010, 16:08:26 »

Also nee, günstig is dat nicht, Punkte gibts auch !

Aber wie schon beschrieben, vermeide ich es bisher erfolgreich, mich erwischen zu lassen !  Grinsend

Ich glauuuube aber das wird wie überholen im Überholverbot gehandelt.
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« Antwort #13 am: 14. März 2010, 19:03:24 »

was kostet eigentlich Rechtsüberholen? Irgendwo hab ich gelesen,dass soll noch recht günstig sein.

Ansichtssache ob das günstig ist, jedenfalls teurer als Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot und steht auch auf o.g. Seite:

Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
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niclaus
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« Antwort #14 am: 14. März 2010, 21:22:52 »

Moin

was kostet eigentlich Rechtsüberholen? Irgendwo hab ich gelesen,dass soll noch recht günstig sein.

Gruß Siggi

wenn du min. 400m lang rechts überholst (und auf dieser Fahr- Spur bleibst), nennt sich das "vorbeifahren"- kostet nix!!! d.h, erst nach 400m wieder einscheren, sonst gilt es als Überholvorgang.

greetz frankie
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